Ihre Hausverwaltung


für Heilbronn und die Region

Warum wir die Richtigen für Sie sind? Wir machen Hausverwaltung transparent!

Kommunikation. Empathie.

Auch wenn es bei Immobilien objektiv betrachtet um eine Sache geht, so werden diese doch immer von Menschen bewohnt. Umso wichtiger ist uns eine empathische Beziehung und ein wertschätzender Umgang mit den Haus- bzw. Wohnungseigentümern. Erreichbarkeit und ein respektvoller Ton gehören zu unseren Kernwerten und sind Teil unserer gelebten Unternehmensphilosophie.

Projektmanagement. Netzwerk.

Ein gutes Projektmanagement gibt Ihnen Sicherheit in Bezug auf Kosten und Zeit. Die Abläufe und anstehenden Arbeiten sind klar definiert und werden strukturiert abgearbeitet. Dank unseres großen Netzwerks an professionellen Handwerkern und weiteren Unternehmen werden die anfallenden Arbeiten von ortsansässigen Experten kurzfristig und in der zugesagten Qualität durchgeführt.

Modern. Digital.

Am Puls der Zeit und immer Up-To-Date arbeiten wir mit neuester Software, wodurch unsere Arbeitsabläufe strukturiert und effizient ablaufen.
Alles im Sinne einer transparenten und digitalen Verwaltung. Kurze Wege sorgen zusätzlich für eine hohe Kundenzufriedenheit.
Spohn Immobilien.
Verwalten. Bewerten. Verkaufen.
Ihre zertifizierte Immobilienverwaltung
(IHK) nach §26a WEG

Mitglied im VDIV Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V.

Unser interner Hausmeisterservice

Wir betreuen Sie umfangreich und bieten Ihnen innerhalb unserer Hausverwaltung auch einen zuverlässigen Hausmeisterservice an. Unser internes Hausmeister-Team übernimmt für Sie vielfältige Aufgaben wie Gartenpflege, kleinere Reparaturen und die Betreuung allgemeiner Hausmeistertätigkeiten. So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie stets gepflegt und in einem einwandfreien Zustand bleibt.

Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein persönliches Angebot.
Sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Leistungen für Sie in der WEG-Verwaltung

• Anlage und Verwaltung der Gemeinschaftsgelder
• Jahresabrechnung & Energie - und Heizkostenabrechnung
• Jährliche Eigentümerversammlung
• Bezahlung anfallender Kosten
• Beauftragung und Bezahlung von Versorgeleistungen
• jährliche Begehung der Anlage zur Überwachung des baulichen Zustands sowie zur rechtzeitigen Erfassung von Schäden des verwalteten Gemeinschaftseigentums.
• Beratung über mögliche Maßnahmen um mittel- bis langfristig den Werterhalt der Immobilie zu sichern.
• Prüfen von Versicherungen auf Richtigkeit und Effizienz
• Führen von Objekt - und Kundenakten
• Budget und Wirtschaftsplanung
• Überwachung und Abnahme von externen Dienstleistern wie z.B. Reinigung und Gartenpflege
Umfassender Service in der technischen Verwaltung:
• Einstellung und Überwachung von Reinigungspersonal, etc. in Absprache mit der WEG
• Dienstleistungsmanagement für die technische Bewirtschaftung um Instandhaltungen, Instandsetzungen und Modernisierungen zu koordinieren.
• Koordination der Umsetzung der Trinkwasserverordnung
Überblick über die kaufmännische WEG-Verwaltung:
• Durchführung einer kaufmännischen Buchhaltung
• Budgetierung des Wirtschaftsjahres durch Erstellung der einzelnen Wirtschaftspläne
• SEPA-Lastschrifteinzug der Hausgeldzahlungen
• Mahnwesen und Wohngeldinkasso
• Vornahme von Zahlungen an die Empfangsberechtigten
• Erstellung von Einzelabrechnungen und der Gesamtabrechnung für das jeweils abgelaufene Wirtschaftsjahr
• Rechnungsprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
Einzel- und Zusatzleistungen nach individueller Absprache: (Abrechnung nach Stunden)
• Beauftragung und Abnahme von Instandhaltungsmaßnahmen
• Beauftragung und Abnahme von Modernisierungen
• Regulierung von Versicherungsschäden

Unsere Leistungen für Sie in der Mietverwaltung

Als Ansprechpartner für Themen rund um das Mietverhältnis übernehmen wir u.a.:
• Überwachung der Mietzahlungen
• Führung der Mietkautionen
• Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen (Soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt.)
• Prüfung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietenden
• Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten und ihre Abrechnung gegenüber den Mietenden
• gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietenden
Als Ansprechpartner gegenüber Dritten übernehmen wir u.a.:
• Fristgerechte Bezahlung aller Bewirtschaftungskosten und Annuitäten.
• Gesamter Verkehr mit den Behörden.
• Prüfung des Versicherungsbedarfs sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen.
• Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
• Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Gebäudemanagement, Reinigungspersonal und dgl.)
Als Ansprechpartner rund um das Thema Buchhaltung:
• Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Sammlung der Originalbelege
• Erstellung einer vierteljährlichen Abrechnung, jeweils bis zum 20. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats
• Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum 30. April des folgenden Jahres.
• Abführung von Überschüssen an den Hauseigentümer

So einfach geht der Verwalterwechsel

Starten Sie gleich mit einer unverbindlichen und kostenlosen Anfrage!

Damit wir Ihnen zeitnah den monatlichen Beitrag für die Verwaltervergütung nennen können, benötigen wir zunächst Angaben zu Ihrer Immobilie, wie z.B. Art der Verwaltung: WEG- oder Mietverwaltung, Standort der Immobilie, Anzahl der Wohneinheiten.

Wir stellen uns vor.

Weil Persönlichkeit, Kommunikation und Empathie entscheiden.
Lernen Sie uns kennen - in einem persönlichen Gespräch oder ganz bequem in einem online-Meeting.

Sie haben sich für uns als Verwaltung entschieden?

Dann gilt es die Formalitäten einzuhalten.
  • Sie bestellen uns durch Beschluss in der Eigentümerversammlung.
  • Sie bestellen uns über den Umlaufbeschluss. Der sogenannte Umlaufbeschluss bietet eine gute Möglichkeit schnelle Beschlüsse außerhalb einer Eigentümerversammlung zu erzielen.
Haben Sie hierzu Fragen? Melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Ihre Nachricht an uns

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Neben der Verwaltung stellt die Vermietung Ihrer Immobilie eine wesentliche Aufgabe unserer Maklerdienstleistungen dar.

Unsere Tätigkeiten umfassen dabei:
• die Abnahme der Wohnung bei Nutzerwechsel und Sicherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mieträume.
• die Suche eines geeigneten und bonitätsgeprüften Mieters.
• den Abschluss von Mietverträgen.
• die fachgerechte Übergabe der Wohnungen.

Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein persönliches Angebot.
Sprechen Sie uns gerne an.

Engagiert für Sie und Ihre Immobilie


Erzielen Sie mit uns den richtigen Kaufpreis für Ihre Immobilie

Für Sie erfolgreich ganz ohne Werbung

Sie wollen Ihre Verkaufsabsicht nicht öffentlich annoncieren? Erfahren Sie, wie Spohn Immobilien trotzdem den passenden Käufer findet.

Zahlreiche Immobilien - Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeobjekte - werden von uns diskret angeboten und ebenso diskret vermittelt.

Immobilienverkäufer haben für ihren Wunsch nach Diskretion ganz unterschiedliche Beweggründe. Häufig ist, gerade bei hochwertigen Objekten, der Sicherheitsaspekt auschlaggebend. Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Ursachen: Scheidung, Familienstreitigkeiten, Todesfälle, Arbeitsplatzwechsel, Pensionierung oder eine aktuelle finanzielle Schieflage.
In einigen Fällen ist der Verkäufer auch „prominent“, regional oder überregional. Manchmal ist das Gebäude selbst „prominent“, z. B. ein Schloss oder ein anderes historisches Bauwerk.

Und besonders bei Gewerbeimmobilen, Hotels beispielsweise, will man die Verkaufsabsicht häufig erst dann publik machen, wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind.

Wir verstehen das. Und bieten Ihnen deshalb immer an, Ihre Immobilie diskret zu vermitteln.
Foto Unsere Kundenkartei bringt Verkäufer und Käufer zusammen.

Unsere Kundenkartei bringt Verkäufer und Käufer zusammen.

Diskret“ heißt natürlich: keine Anzeigen im Internet, keine öffentlichen Bilder und Grundrisse. Naturgemäß ist das eine besondere Herausforderung, der sich Spohn Immobilien aber immer gern stellt. Grundlage für unsere Verkaufserfolge in diesen Fällen ist unsere in Jahren gewachsene Kundenkartei, die wir ständig auf dem aktuellsten Stand halten.

Nutzen Sie unsere vielfältigen Kontakte in der Region für sich: Gerade junge Familien, Unternehmer, Handwerker, aber auch Investoren fragen uns regelmäßig nach passenden Objekten.

Prüfen Sie hier, ob wir den passenden Interessenten für Sie haben!

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Unsere Leistungen für Vermieter

Fotografie und Exposé-Erstellung
Starkes regionales Netzwerk
Sehr gut gepflegte Interessentenkartei
Auf Wunsch: Handwerkerservice
Inserate in regionalen Medien & in den Immobilienportalen
Bonitätsprüfung der Interessenten
Erstellung des Energieausweises
Erstellung des Mietvertrags
Wohnungsübergabe bei Einzug
Wohnungsabnahme bei Auszug
Auf Wunsch: Mietverwaltung
Durch uns erfolgreich vermittelte Immobilien

Ganz einfach zu bedienen

„Wir haben nicht gedacht, dass es so einfach ist. Schneller hätten wir den Marktwert unserer Immobilie nicht erfahren können. Wir waren angenehm überrascht, wie spielerisch leicht das Tool zu bedienen ist und wie schnell unsere Daten übermittelt waren. Spohn Immobilien hat nach kürzester Zeit den optimalen Wert unseres Hauses ermittelt. Toll!“

Heide und Claus P.
Einfamilienhaus - 160 m², Heilbronn

Die Qualität hat mich begeistert

"Ich bin entzückt von der Qualität des Tools. Als ich mich zum Verkauf meiner Wohnung entschlossen habe, wollte ich so schnell wie möglich erfahren, was meine Immobilie heute wert ist. Glücklicherweise bin ich auf das Wertermittlungs-Tool von Spohn Immobilien gestoßen. Es funktioniert einwandfrei. Die Datenübermittlung hat super geklappt. Klasse!"

Jens W.
Eigentumswohnung - 89 m² Ellhofen

Ideal für alle, die wenig Zeit haben

"Dieses Tool ist genial. Ohne großen Zeitaufwand und in nur wenigen Schritten konnten wir alle Eckdaten unserer Wohnung eingeben und abschicken. Dank des Wertermittlungs-Tools von Spohn Immobilien konnte Frau Spohn in kürzester Zeit den bestmöglichen Preis für unsere Immobilie ermitteln. Danke!"

Claudia, Bernd, Jonathan und Leonie M.
Reihenhaus - 130 m², Weinsberg

Perfekt für einen ersten Eindruck

"Wir mussten beruflich umziehen und unser Einfamilienhaus verkaufen. Das innovative Wertermittlungs-Tool von Spohn Immobilien hat uns geholfen, schnell einen ersten Eindruck über den realen Verkehrswert unseres Hauses zu erhalten. Ganz unverbindlich und kostenlos hat Spohn Immobilien den idealen Wert unseres Objekts ermittelt. Perfekt!"

Elisabeth und Thorsten K.
Einfamilienhaus - 120 m², Neckarsulm


In wenigen Schritten zur Immobilienbewertung

Wann dürfen wir auch für Sie aktiv werden?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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FAQ's Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ab wie vielen Einheiten bieten Sie Ihre Hausverwaltung an?

Wir sind eine der wenigen Hausverwaltungen, die diesen Service bereits ab "nur" 3 Einheiten anbieten.

Wann kann eine Hausverwaltung gekündigt und abberufen werden?

Die Kündigung des Verwaltervertrags und die Abberufung der Hausverwaltung sind zwei getrennte, rechtliche Vorgänge.
Eine Hausverwaltung kann jederzeit abberufen werden, auch “grundlos”. Wobei in der Praxis durchaus ein, wenn vielleicht nicht rechtlich, wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen sich die Eigentümer gegen die aktuelle Verwaltung entscheiden. (§ 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG)
Wurde die Hausverwaltung abberufen, so endet der Verwaltervertrag automatisch nach 6 Monaten ab Zeitpunkt der Abberufung. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Kündigung. (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG)
In Verwalterverträgen wird häufig die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters geknüpft. D.h., dass auch dessen Verwaltervertrag mit sofortiger Wirkung und nicht erst nach 6 Monaten endet, sobald die Abberufung des Verwalters beschlossen wird.
Will die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf des halben Jahres kündigen, kann sie dies nach den gesetzlichen Bestimmungen oder der im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen vorzeitig tun.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann fristlos und außerordentlich gekündigt werden. Direkt mit Zugang der außerordentlichen Kündigung endet in diesem Fall der Vertrag.

Wie läuft eine Abberufung des Verwalters ab?

Sechs Monate nach Abberufung (oder direkt mit der außerordentlichen Kündigung) endet das Verhältnis zwischen der WEG und der Verwaltung.
Durch eine einfache Mehrheit, also mehr als 50% der abgegebenen Stimmen kann die Eigentümergemeinschaft den Hausverwalter abberufen. Dies geschieht meist im Rahmen der Eigentümerversammlung, alternativ kann aber auch ein Umlaufbeschluss durchgeführt werden.
Bei Entscheidungen, die schnell getroffen werden müssen, bietet der sogenannte Umlaufbeschluss eine gute Möglichkeit schnelle Beschlüsse zu erzielen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss lediglich einen Antrag in Textform an alle Miteigentümer verschicken. ( § 23 Abs. 3 WEG)

Wie läuft eine Kündigung des Verwalters ab?

Wurde die Hausverwaltung durch einen Umlaufbeschluss oder während der Eigentümerversammlung abberufen, endet der Verwaltervertrag nach 6 Monate von selbst. ( § 26 Abs. 2 S. 2 WEG)
Will sich die WEG jedoch vorzeitig von der Hausverwaltung trennen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Zuerst wird im Verwaltervertrag geprüft, was zwischen der WEG und dem Hausverwalter - auf zulässige Weise - vereinbart wurde. Im Zweifel hat diese sog. Parteivereinbarung Vorrang.
Häufig enthalten Verwalterverträge eine Klausel, nach der das Ende des Vertrags parallel zur Abberufung bestimmt wird. Somit endet der Verwaltervertrag sobald die Abberufung zulässig erfolgt ist.
Ist dem Verwaltervertrag keine Regelung bezüglich der Kündigung zu entnehmen, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung ?

Eine ordentliche Kündigung richtet sich nach den Vorgaben des Verwaltervertrags und bedarf keines wichtigen Grundes. Hier beträgt die Frist 6 Monate ab der Abberufung des Verwalters, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart.
Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die WEG den Verwalter außerordentlich fristlos kündigen. Dies bedeutet, dass die WEG sich noch vor den 6 Monaten (bzw. der vereinbarten Kündigungsfrist) von dem Verwalter trennen will.

Wann ist eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich?

Für eine außerordentliche, fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. (§ 626 BGB)
Beispiele für regelmäßige Pflichtverletzungen bzw. Fehlverhalten des Verwalters sind:
➡ Veruntreuung von WEG-Geldern
➡ Die Eigentümerversammlung wurde über einen erheblichen Zeitraum hinweg nicht einberufen, auch nicht nach Aufforderung durch die WEG.
➡ Die WEG-Unterlagen werden wiederholt fehlerhaft und nachlässig geführt bzw. den Eigentümern wird die Einsicht verwehrt
➡ Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden nicht umgesetzt
➡ Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Hausverwaltung
➡Der Wirtschaftsplan wird wiederholt verspätet oder überhaupt nicht erstellt
➡ Nicht dringend notwendige Arbeiten werden ohne vorherigen Beschluss oder Anweisung durch die Eigentümer vergeben
➡ Begehen von Straftaten der Hausverwalter gegen die Wohnungseigentümer
➡ Die Vorteilsnahme für die Vergabe von Aufträgen
➡ Der Verwalter führt kein WEG-Eigenkonto, sondern mischt das Geld der Wohnungseigentümergemeinschaft mit seinem Privatvermögen.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

WEG = Wohn-Eigentümer-Gemeinschaft
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums eines Mehrfamilienhauses.
Sprich, mehrere Eigentümer besitzen in diesem Mehrfamilienhaus jeweils eine oder mehrere Wohnungen.

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung umfasst Tätigkeiten wie das Erstellen von Jahresabrechnungen, jährliche Eigentümerversammlungen (auch online), Bezahlung anfallender Kosten und vieles mehr.
Eine komplette und umfassende Beschreibung unserer Tätigkeiten finden Sie hier oberhalb unter "Unsere Leistungen für Sie in der WEG-Verwaltung"

Was ist eine Mietverwaltung?

Die Mietverwaltung ist die Verwaltung von vermieteten Mehrfamilienhäusern.
Sprich, ein Eigentümer besitzt die Immobilie allein.
Die Immobilie ist grundbuchtechnisch als eine Einheit erfasst.

Was macht eine Mietverwaltung ?

Bei der Mietverwaltung überwachen wir die Miet- und Kautionszahlungen, prüfen die Heiz- und Warmwasserkosten und Abrechnungen, überwachen die Betriebskosten und erledigen den gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietenden.
Eine komplette und umfassende Beschreibung unserer Tätigkeiten finden Sie hier oberhalb unter "Unsere Leistungen für Sie in der Mietverwaltung"

Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?

Bei der Mietverwaltung gehören alle Einheiten (=Wohnungen) einem Eigentümer. Bei der WEG-Verwaltung gibt es mehrere Eigentümer.

Bin ich rechtlich dazu verpflichtet eine Hausverwaltung zu beauftragen?

Nein, Sie haben die Selbstverwaltung als Alternative.
Wenn, Sie sich in rechtlichen Themen gut auskennen, Sie eine geeignete Software besitzen, Sie über die technischen Voraussetzungen verfügen, sich alle Eigentümer gut untereinander verstehen und Einigkeit herrscht, die Bereitschaft einer Beteiligung jedes Wohnungseigentümers besteht, sich ein freiwilliger Eigentümer für die Rolle des internen Verwalters findet, dann empfehlen wir Ihnen eine Selbstverwaltung.
Für alle anderen Fälle sind wir gerne für Sie da.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Bieten Sie Eigentümerversammlungen (EV) auch digital an?

Ja, bei uns haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen digital oder persönlich. Wobei wir die digitale Lösung der Einfachheit halber aus der Praxis bevorzugen.

Muss ich persönlich bei der Eigentümerversammlung (EV) anwesend sein?

Nein, Sie können sich ganz einfach per Vollmacht vertreten lassen.

Kann ich bei Ihnen die Zählerstände digital melden?

Ja, wir arbeiten mit der ETG24 Software. Hier können Sie Zählerstände ganz bequem online über die Homepage oder noch bequemer über die APP melden.

Reicht eine Eigentümerversammlung (EV) pro Jahr?

Ja, aber bei Bedarf auch mehrmals möglich.

Kann ich mich vertreten lassen bei der Eigentümerversammlung (EV) ?

Ja, Sie können jede Person Ihres Vertrauens per Vertretungsvollmacht dazu ermächtigen.

Wie beauftrage ich Spohn Immobilien als Hausverwaltung?

Hier gibt es 2 Möglichkeiten: Sie bestellen uns durch Beschluss in der Eigentümerversammlung. Oder noch einfacher und schneller über den sogenannten Umlaufbeschluss. Dieser bietet eine gute Möglichkeit schnelle Beschlüsse außerhalb einer Eigentümerversammlung zu erzielen.

Welche Angaben benötigen Sie für die Erstellung eines Angebots?

Damit wir Ihnen zeitnah den monatlichen Beitrag für die Verwaltervergütung nennen können, benötigen wir zunächst Angaben zu Ihrer Immobilie, wie z.B. Art der Verwaltung: WEG- oder Mietverwaltung, Standort der Immobilie, Anzahl der Wohneinheiten.

Wie oft muss man eine Eigentümersammlung (EV) durchführen?

Gesetzlich ist eine Eigentümerversammlung pro Jahr vorgesehen.

Für welche Orte und Regionen bieten Sie Ihre Hausverwaltung an?

Neckarsulm, Heilbronn und den Landkreis bis nach Schwäbisch Hall

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Unter Gemeinschaftseigentum versteht man Eigentum, das von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt und verwaltet wird. Es handelt sich dabei um Bereiche innerhalb einer Wohnanlage oder eines Gebäudes, die nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer gehören, sondern allen gemeinsam.
Typische Beispiele für Gemeinschaftseigentum sind beispielsweise der Hausflur, das Treppenhaus, der Garten, der Aufzug, aber auch technische Anlagen wie Heizung, Wasserleitungen oder die Fassade. Diese Bereiche stehen allen Eigentümern gemeinschaftlich zur Verfügung und müssen von ihnen gemeinsam instandgehalten werden.

Was ist Sondereigentum

Sondereigentum = EIGENTUM, das nur EINEM Eigentümer und nicht der Gemeinschaft gehört. Z.B. die eigene Wohnung, Kellerraum, Parkplatz
In der Teilungserklärung ist dies genau dokumentiert.

Woran erkenne ich eine gute Hausverwaltung?

An der Zertifizierung: Zertifizierte Immobilienverwalterin (IHK) nach §26a WEG

Was bedeutet Zertifizierter Verwalter IHK?

Zertifizierter Verwalter IHK nach § 26a Absatz 1 WEG bedeutet, dass vor einer IHK durch eine Prüfung nachgewiesen wurde, dass die Hausverwaltung über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Sind Sie zertifiziert?

Ja, wir sind zertifiziert nach §26a WEG: Zertifizierte Immobilienverwalterin (IHK)

Wie lange dauert eine Eigentümerversammlung?

Eine gut vorbereitete Eigentümerversammlung dauert i.d.R. 45 min.
Gut vorbereitet heißt, dass wir Ihnen bereits mit der Einladung für den entsprechenden Tagesordnungspunkt Angebote zukommen lassen. Dadurch haben Eigentümer bereits im Vorfeld Zeit sich mit den Angeboten zu beschäftigen. Bei der Versammlung selbst erfolgt dann lediglich die Abstimmung.

Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

Der Ablauf einer Eigentümerversammlung ist klar geregelt. Es gibt feste Tagesordnungspunkte, die Punkt für Punkt nacheinander abgearbeitet werden:
- Teilnahmeberechtigung aller Anwesenden wird geprüft
- Beschlussfähigkeit wird festgestellt
- Offizielle Eröffnung der Veranstaltung
- Vorstellung der Tagesordnungspunkte
- Abstimmungen durchführen
- Beschlüsse werden in die Beschlusssammlung eingetragen
- Versammlung wird geschlossen

Wie erfahre ich, wann und wo die Eigentümerversammlung stattfindet?

Als Eigentümer bzw. Eigentümerin werden Sie schriftlich von der Hausverwaltung über Datum, Ort und Uhrzeit der Eigentümerversammlung informiert.

Was ist das gesetzliche Kopfstimmrecht?

Nach dem gesetzlichen Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) hat jeder Wohnungseigentümer 1 Stimme – unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und der Anzahl der Eigentumseinheiten, deren Eigentümer er ist.

Wie wichtig ist meine Teilnahme an der Eigentümersammlung? Welches Stimmrecht habe ich?

Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung ist wichtig! Sie haben prinzipiell das gesetzliche Kopfstimmrecht. Es sei denn, es ist in der Teilungserklärung anders geregelt.

Welche Stimmrechte gibt es?

Prinzipiell gilt das gesetzliche Kopfstimmrecht (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG). Dies kann aber durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer außer Kraft gesetzt werden. So richtet sich das Stimmrecht in vielen Eigentümergemeinschaften nach der Größe der Miteigentumsanteile ("Wertprinzip"), vereinzelt auch nach der Anzahl von Sondereigentumseinheiten ("Objektprinzip").

Mir gehört die Eigentumswohnung nicht alleine, sondern auch meinem Mann / Frau. Wie viele Stimmen haben wir?

Eigentümer einer Eigentumswohnung sind sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann zu je ½. Somit haben Ehegatten nicht 2 Stimmen, sondern nur eine.

Was passiert mit unserer Stimme bei der Eigentümerversammlung, wenn ich mich nicht mit meiner Ehefrau / meinem Ehemann einigen kann?

Sie müssen sich einigen, wie Sie Ihre Stimme abgegeben möchten. Andernfalls entfällt die Stimme.

Ich bin beruflich stark eingebunden bzw. wohne außerhalb der Region. Bieten Sie Eigentümerversammlungen auch online an?

Ja, wir bieten diese moderne Arbeitsweise Eigentümerversammlungen auch digital online bzw. hybrid abzubilden an. Besonders Immobilieneigentümer, die außerhalb der Regionen wohnen bzw. durch den Beruf stark eingebunden sind, schätzen diesen Service doch sehr.

Wo finde ich wichtige Unterlagen wie Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle und Energieausweis. Digitalisiert und jederzeit zugänglich?

Bei uns als Ihre digitale Hausverwaltung haben Sie online und über eine App Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle und Energieausweis. Bequem und einfach jederzeit zugänglich.

Wie gehe ich im Schadensfall vor? Wie wird ein Schaden gemeldet?

Sie können Schadensmeldungen in Kombination mit einer Bilddokumentation im Handumdrehen digital übermitteln.

Was bedeutet VDIV?

VDIV = Verband der Immobilienverwalter
Bedeutet noch mehr Rechtssicherheit, Qualität und Optimierung für Sie. Wie Sie als unser Kunde durch dieses Gütesiegel profitieren, haben wir Ihnen kurz in unserem Newsblog zusammengefasst: https://www.spohn-immobilien.de/News.htm

Sind Sie Mitglied im VDIV?

Ja, wir sind Mitglied im VDIV und qualifiziert das Gütesiegel zu tragen. (Vollmitglied)