Abschaffung der Umlagefähigkeit von TV-Anschlüssen
Durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wird die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung abgeschafft.
Nach dem neuen Gesetz sind gemeinschaftliche Sat-Anlagen auch nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter / Mieterinnen umlegbar.
Die Umlagefähigkeit für neugebaute Hausverteilnetze entfällt , wenn diese nach dem 1. Dezember 2021 errichtet wurden.
Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist:
Ab dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten für Bestandskunden nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden.
Quelle: https://ivd.net/2022/01/was-aendert-sich-2022-fuer-wohneigentuemer-und-vermieter
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