Erbbaurecht bei Immobilien

Klingt komplizierter als es wirklich ist. Was Sie beim Kauf bzw. Verkauf wissen sollten, erklären wir Ihnen ganz einfach:

Wenn Sie eine Immobilie mit Erbbaurecht kaufen, kaufen Sie "nur" das Haus, aber nicht den Boden, auf dem es steht. Somit besitzen Sie Eigentum auf einem fremdem Grundstück. Der Vorteil daran ist, dass der Kaufpreis i.d.R. niedriger ist, als bei einer Immobilie ohne Erbbaurecht. Somit fallen auch niedrigere Kaufnebenkosten aufgrund des geringeren Kaufpreises an.

Das Erbbaurecht, welches im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) rechtlich geregelt ist, ist selbst wie ein Grundstück zu betrachten: Es kann verkauft, belastet oder vererbt werden. Normalerweise werden Erbbaurechte von Stiftungen, Kirchen oder Kommunen vergeben, von Privatpersonen in wenigen, seltenen Fällen.

Im sogenannten notariellen Erbbaurechtsvertrag notieren Käufer (=Erbbaurechtsnehmer) und Grundstückseigentümer (=Erbbaurechtsgeber) alles schriftlich. Dies wird sowohl im Erbbaugrundbuch als auch im Grundbuch eingetragen.

Der Erbbaurechtsnehmer muss eine Art "Miete/Pacht" für die Nutzung des Erbbaugrundstücks an den Eigentümer zahlen. Der sogenannte Erbbauzins.
Die Nutzungsdauer ist für gewöhnlich auf 60-99 Jahre begrenzt. Bei Gewerbeimmobilien: ca. 40 -59 Jahre.

➡ Kurz zusammengefasst:
🔵 Immobilien mit Erbbaurecht sind meistens günstiger als Immobilien ohne Erbbaurecht.
🔵 Beim Kauf einer Immobilie mit Erbbaurecht gehört Ihnen das Haus, aber nicht das Grundstück, auf dem es steht.
🔵 Für die Nutzung des Grundstücks muss eine Art "Miete" (=Erbbauzins) an den Eigentümer (Erbbaurechtsgeber) bezahlt werden.
🔵 Das Erbbaurecht ist zeitlich begrenzt.

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