Gebäudeenergiegesetz GEG - Gesetz für Erneuerbares Heizen
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit einem Anteil 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Optionen. Das neue Gebäudeenergiegesetz für mehr klimafreundliche Heizungen wurde bereits im Bundestag verabschiedet. Es gibt eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.

Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich sein. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Wärmewende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden etwa drei Viertel der Heizungen hierzulande mit fossilem Gas oder Öl betrieben.
Ziel ist, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das bedeutet, dass Deutschland von fossilen Brennstoffen komplett unabhängig werden muss, vor allem beim Heizen. Wenn Sie darüber nachdenken, in eine neue Heizung zu investieren, sollten Sie dies auf nachhaltige Weise tun. Denn in der Regel wird eine neue Heizung für etwa 20 - 30 Jahre genutzt.
Ziel ist, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das bedeutet, dass Deutschland von fossilen Brennstoffen komplett unabhängig werden muss, vor allem beim Heizen. Wenn Sie darüber nachdenken, in eine neue Heizung zu investieren, sollten Sie dies auf nachhaltige Weise tun. Denn in der Regel wird eine neue Heizung für etwa 20 - 30 Jahre genutzt.
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten ausschließlich Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien installiert werden. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen. Dies ermöglicht eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung.
Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über bestehende und zukünftige Optionen für die Wärmeversorgung vor Ort. Bei der individuellen Entscheidung für die Heiztechnologie unterstützt der kommunale Wärmeplan. Die Frist für den Wärmeplan hängt von der Einwohnerzahl ab. Die Wärmeplanung wird von den Kommunen vorangetrieben. Bis spätestens Mitte 2028 (bei Großstädten Mitte 2026) müssen die Ausbaupläne für Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze festgelegt werden. Ein Gesetz zur Wärmeplanung mit einheitlichen Vorgaben soll diesen Prozess fördern.
Das neue GEG ermöglicht zudem den weiteren Betrieb von bestehenden Heizungen. Bei einer defekten Gas- oder Ölheizung kann eine Reparatur durchgeführt werden. Ist die Heizung allerdings ganz kaputt, also im Falle einer irreparablen Heizungshavarie gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Verpflichtung zur Verwendung Erneuerbarer Energien befreit werden.
Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über bestehende und zukünftige Optionen für die Wärmeversorgung vor Ort. Bei der individuellen Entscheidung für die Heiztechnologie unterstützt der kommunale Wärmeplan. Die Frist für den Wärmeplan hängt von der Einwohnerzahl ab. Die Wärmeplanung wird von den Kommunen vorangetrieben. Bis spätestens Mitte 2028 (bei Großstädten Mitte 2026) müssen die Ausbaupläne für Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze festgelegt werden. Ein Gesetz zur Wärmeplanung mit einheitlichen Vorgaben soll diesen Prozess fördern.
Das neue GEG ermöglicht zudem den weiteren Betrieb von bestehenden Heizungen. Bei einer defekten Gas- oder Ölheizung kann eine Reparatur durchgeführt werden. Ist die Heizung allerdings ganz kaputt, also im Falle einer irreparablen Heizungshavarie gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Verpflichtung zur Verwendung Erneuerbarer Energien befreit werden.

Wer heute oder zukünftig seine Heizung tauschen und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigen möchte, erhält staatliche Förderung. Es gibt eine Grundförderung für alle sowie zusätzliche Fördermittel für schnelle Umrüstungen oder einkommensschwache Menschen. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.
Die neuen Förderrichtlinien werden Teil der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) sein und befinden sich derzeit in der Abstimmung im Parlament.
Die neuen Förderrichtlinien werden Teil der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) sein und befinden sich derzeit in der Abstimmung im Parlament.
Es stehen mehrere technologische Möglichkeiten - beim Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energien - zur Auswahl:
➡ Heizung auf der Basis von Solarthermie
➡ elektrische Wärmepumpe
➡ Anschluss an ein Wärmenetz
➡ Stromdirektheizung
➡ Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
➡ Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Für bereits bestehende Gebäude gibt es zusätzliche Möglichkeiten: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
Bei der Entscheidung, welche Heizung am besten zum jeweiligen Gebäude passt, kann man sich von fachlich qualifizierten Energieberater:innen unterstützen lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro). Weitere Informationen und Einschätzungen können auch dem Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnommen werden.
Mieterinnen und Mieter sind vor Mietsteigerungen geschützt.
Vermieterinnen und Vermieter sollen natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dabei dürfen sie bis zu 10% der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von diesem Betrag eine staatliche Förderung abziehen. Die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt.
Quelle / Fotos: Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
➡ Heizung auf der Basis von Solarthermie
➡ elektrische Wärmepumpe
➡ Anschluss an ein Wärmenetz
➡ Stromdirektheizung
➡ Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
➡ Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Für bereits bestehende Gebäude gibt es zusätzliche Möglichkeiten: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
Bei der Entscheidung, welche Heizung am besten zum jeweiligen Gebäude passt, kann man sich von fachlich qualifizierten Energieberater:innen unterstützen lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro). Weitere Informationen und Einschätzungen können auch dem Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnommen werden.
Mieterinnen und Mieter sind vor Mietsteigerungen geschützt.
Vermieterinnen und Vermieter sollen natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dabei dürfen sie bis zu 10% der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von diesem Betrag eine staatliche Förderung abziehen. Die Modernisierungsumlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt.
Quelle / Fotos: Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
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