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Haben Mieter das Recht auf Untervermietung?

Ohne Genehmigung und entgegen einer Abmahnung hat ein Mieter aus München wiederholt Zimmer seiner Wohnung an Mitbewohner und Touristen untervermietet.
Daraufhin erhielt er die Kündigung.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass er zu Recht fristlos gekündigt worden sei, da er sich bewusst über den Willen und das Interesse der Vermieterin hinweggesetzt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig - der Mieter muss die Wohnung räumen.

(Az.: 417 C 7060/21)


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