KfW-55-Förderung entfällt zum 01.02.2022
Da die Einsparung von CO2 noch stärker reduziert werden soll, ändert die Bundesregierung die Förderung für effiziente Gebäude (BEG).
Fördergelder sollen künftig vermehrt dort eingesetzt werden, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist:
In besonders effiziente Neubauten und in Gebäudesanierungen.
➡ Anträge können nur noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden.
➡ Die Förderung für den KfW-55-Standard entfällt ab Anfang Februar 2022.
➡ Andere Effizienzhaus-Stufen bzw. Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäudesanierungen bleiben bestehen.
Fördergelder sollen künftig vermehrt dort eingesetzt werden, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist:
In besonders effiziente Neubauten und in Gebäudesanierungen.
➡ Anträge können nur noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden.
➡ Die Förderung für den KfW-55-Standard entfällt ab Anfang Februar 2022.
➡ Andere Effizienzhaus-Stufen bzw. Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäudesanierungen bleiben bestehen.
Prüfen Sie jetzt mit uns kostenlos den Wert Ihrer Immobilie!
