Photovoltaikpflicht in BW ab 01.01.2022
Das Wichtigste der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) kurz, knapp und chronologisch im Überblick:
✅ Beim Neubau von Nichtwohngebäuden - Bauantrag ab 1. Januar 2022
✅ Beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen - Bauantrag ab 1. Januar 2022
✅ Beim NEUBAU von WOHNGEBÄUDEN - Bauantrag ab 1. Mai 2022
✅ Bei einer grundlegenden DACHSANIERUNG eines BESTANDSGEBÄUDES- Bauantrag ab 1. Januar 2023
✅ Beim Neubau von Nichtwohngebäuden - Bauantrag ab 1. Januar 2022
✅ Beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen - Bauantrag ab 1. Januar 2022
✅ Beim NEUBAU von WOHNGEBÄUDEN - Bauantrag ab 1. Mai 2022
✅ Bei einer grundlegenden DACHSANIERUNG eines BESTANDSGEBÄUDES- Bauantrag ab 1. Januar 2023
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