Foto Rechte & Pflichten zur Räum- und Streupflicht

Rechte & Pflichten zur Räum- und Streupflicht

🏠 "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (Artikel 14 Absatz 2 GG)

🏠 "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (Paragraph 823 Absatz 1 BGB)

In Deutschland gibt es eine Schneeräumpflicht, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 verankert ist. Grundstückseigentümer sind somit verpflichtet, Gefahrenquellen auf den angrenzenden Gehwegen zu beseitigen. Glatte und verschneite Fußwege können eine solche Gefahr darstellen, die durch das Schneeräumen beseitigt wird. Bußgelder bei Verstößen und Vorschriften fallen je Bundesland bzw. regional sehr unterschiedlich aus. Zur Räumpflicht im Winter kommt die Streupflicht hinzu. Denn es kommt nicht nur darauf an, die Gehwege zu räumen, sie sollen auch von Glätte befreit werden. Des Weiteren kann in allen Bundesländern die zivilrechtliche Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinzukommen, wenn der Schnee vor der Haustür nicht geräumt wird. Die genauen Vorschriften für Ihre Ortschaft erhalten Sie beim zuständigen Ordnungsamt.

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🔵 In Baden-Württemberg ist mit einem Bußgeld von bis zu 500€ für nicht geräumten Schnee zu rechnen.

🔵 Die Schneeräumpflicht besteht i.d.R. zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonn-+ Feiertagen verschiebt sich der Frühdienst oftmals um 1-2 Stunden nach hinten.
Obwohl einige Straßengesetze und Ortssatzungen dies so formulieren, hat ein höchstrichterliches Urteil bereits entschieden, dass die Verpflichtung zum Schneeräumen nicht unmittelbar nach dem Schneefall erfüllt werden muss (OLG Brandenburg, AZ: 5 U 86/06). In der Regel wird eine Zeitspanne von einer halben Stunde gewährt, sofern der Verzug angemessen begründet ist. Auch Bestimmungen, die besagen, dass der Gehweg bei anhaltendem Schneefall in regelmäßigen Abständen geräumt werden muss, werden gelegentlich in Gerichtsentscheidungen relativiert. Es gibt jedoch keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Punkt und die Gerichte entscheiden im Einzelfall, wer in welchem Umfang für einen Unfall haftbar gemacht werden kann.

🔵 Beim Schneeräumen ist es grundsätzlich wichtig, dass die Zeiten angemessen sind. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass das Schneeräumen nachts erfolgen muss. Daher sind Sie nicht verpflichtet, sofort aus dem Bett zu springen, wenn es in der Nacht schneit. Somit reicht es in den meisten Landkreisen und Gemeinden, wenn am Morgen zur vorgeschriebenen Uhrzeit geräumt wird. Allerdings kann es erforderlich sein, dass Verantwortliche für die Räumung am Abend vorbeugend Streumittel ausbringen, wenn nächtliches Glatteis zu erwarten ist. Ist ein Winterdienst beauftragt, müssen Grundstückseigentümer kontrollieren, ob dieser der Pflicht nachkommt.

🔵 Prinzipiell besteht für den Vermieter die Pflicht zum Schneeräumen. Dem Mieter kann er diese Pflicht übertragen, entweder im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Dabei müssen Vermieter darauf achten, dass die Belastung fair auf alle Mieter verteilt wird. Es ist also zum Beispiel nicht erlaubt, nur die Bewohner der Erdgeschosswohnung mit dieser Aufgabe zu betrauen. Falls im Mietvertrag die Schneeräumpflicht auf den Mieter übertragen wird, muss geregelt werden, wer die entsprechenden Utensilien (Schneeschieber, Streumittel, Besen) zur Verfügung stellt. Dies ist bisher noch nicht eindeutig geregelt, deshalb sollten sich die Parteien im Mietvertrag darüber genau verständigen. Vermieter haben in jedem Fall die Kontrollpflicht und müssen sicherstellen, dass der Mieter seine Räumpflicht erfüllt. Sollte der Mieter die Gehwege nicht ordnungsgemäß räumen oder streuen, kann gegebenenfalls eine Abmahnung drohen.

🔵 Ein Fußgänger, der vor Ihrem Grundstück auf einem glatten Fußweg ausrutscht und sich verletzt, kann unter Umständen Schadensersatz von Ihnen fordern. Denn in diesem Fall besteht der Verdacht, dass Sie der Pflicht eines Eigentümers nicht nachgekommen sind, für Sicherheit zu sorgen. Das Schneeschieben ist daher ebenfalls Teil Ihres Verantwortungsbereiches. Dabei spielt auch die Person, die verunglückt ist, eine Rolle. Kinder und ältere Menschen können unter bestimmten Umständen einen höheren Anspruch auf Schadensersatz haben.
Der Hausbesitzer hat die Möglichkeit, ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg - Betreten auf eigene Gefahr" aufzustellen. Ein solcher Hinweis entbindet den Eigentümer zwar nicht von seiner Verpflichtung zum Schneeräumen, jedoch kann er sich auf die erkennbare Mitschuld des Unfallbeteiligten auswirken.
Fußgängern wird in der Regel eine erhebliche Mitverantwortung zugeschrieben, wenn sie auf rutschigen Wegen stürzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es offensichtlich ist, dass der Gehweg nicht von Schnee befreit wurde.

🔵 Folgende Streumittel sind erlaubt:
Das Streuen von Salz ist oftmals den Gemeinden vorbehalten oder gänzlich verboten. Salz kann den Boden und das Grundwasser verunreinigen. Die Zuwiderhandlung kann in einigen Bundesländern mit hohen Geldbußen von mehreren 10.000 Euro geahnt werden. Selbst Streusalze, die frei im Baumarkt verkauft werden, können (regional) nicht zulässig sein. Prinzipiell ist Streusalz zu vermeiden. Empfohlen werden Asche, Kies, Sand oder Split bzw. ökologische Streumittel. Auch die Verwendung von Hobelspänen wird nicht empfohlen. Das Holz kann Feuchtigkeit aufnehmen und gefrieren, was natürlich nicht die Rutschfestigkeit des Gehweges verringert.

🔵 Wenn vor Ihrem Grundstück kein Gehweg existiert, sondern beispielsweise nur eine Fahrbahn verläuft, so sind Sie nur dann dafür verantwortlich, hier den Schnee zu räumen, wenn Sie durch die Gemeinde dazu aufgefordert werden. Sollten Sie diese Aufforderung für unverhältnismäßig halten, so kann ein Anwalt möglicherweise weiterhelfen.

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Quellen:
§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Artikel 14 Absatz 2 GG Grundgesetz
OLG Brandenburg, AZ: 5 U 86/06
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-schneeraeumen/
Fotos: Canva
Aktuellster Stand: 8/24