Reform der Grundsteuer
Ab 1. Juli 2022 müssen Steuererklärungen abgegeben werden:
Jeder Eigentümer ist verpflichtet zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abzugeben, auch wenn die neue Grundsteuer erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies umgehend beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei Eigentumswohnungen ist der einzelne Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.
Es war schon länger klar, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 10.4.2018 das derzeit gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig.
Auch wenn der Bewertungsaufwand des wertunabhängigen deutlich geringer gewesen wäre, hat sich das wertabhängige Modell durchgesetzt, denn es erfüllt eher die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an ein neues Grundsteuersystem stellt.
Dieses Modell legt den tatsächlichen Wert einer Immobilie für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde. Dafür müssen aber die Werte von Grund und Boden sowie von Gebäuden ermittelt werden, was zeitaufwendig ist.
Somit orientiert sich zwar auch das neue System am Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinden, aber anders als bisher hängt der Grundstückswert jedoch vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat / betrieblich) und dessen Alter spielen ebenfalls eine Rolle.
Jedoch scheint es fraglich, ob die Immobilienbesitzer nach der Neubewertung ihres Grund- und Bodens und ihrer Gebäude nicht oder nicht viel mehr bezahlen als bisher. Vor allem in Großstädten, in denen die Preise immer weiter steigen, müssen die Eigentümer wahrscheinlich bald tiefer in die Tasche greifen. Das Gleiche gilt für Mieter – denn der Vermieter darf die Grundsteuer weiterhin über die Betriebskosten umlegen.
Das neue System der Grundsteuer soll eigentlich bundesweit gelten. Aber falls ein Bundesland sein Veto einlegt, darf es eigene Regeln zur Bewertung entwickeln und erlassen. Es könnte zu einem Flickenteppich an Regelungen kommen. Ob dies dann zur steuerlichen Gleichbehandlung beiträgt – wie sie vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird – darf bezweifelt werden.
Quellen:
https://ivd.net/2022/01/was-aendert-sich-2022-fuer-wohneigentuemer-und-vermieter/
https://grundsteuer.de/grundsteuerreform
Jeder Eigentümer ist verpflichtet zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abzugeben, auch wenn die neue Grundsteuer erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.
Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies umgehend beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei Eigentumswohnungen ist der einzelne Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.
Es war schon länger klar, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 10.4.2018 das derzeit gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig.
Auch wenn der Bewertungsaufwand des wertunabhängigen deutlich geringer gewesen wäre, hat sich das wertabhängige Modell durchgesetzt, denn es erfüllt eher die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an ein neues Grundsteuersystem stellt.
Dieses Modell legt den tatsächlichen Wert einer Immobilie für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde. Dafür müssen aber die Werte von Grund und Boden sowie von Gebäuden ermittelt werden, was zeitaufwendig ist.
Somit orientiert sich zwar auch das neue System am Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinden, aber anders als bisher hängt der Grundstückswert jedoch vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat / betrieblich) und dessen Alter spielen ebenfalls eine Rolle.
Jedoch scheint es fraglich, ob die Immobilienbesitzer nach der Neubewertung ihres Grund- und Bodens und ihrer Gebäude nicht oder nicht viel mehr bezahlen als bisher. Vor allem in Großstädten, in denen die Preise immer weiter steigen, müssen die Eigentümer wahrscheinlich bald tiefer in die Tasche greifen. Das Gleiche gilt für Mieter – denn der Vermieter darf die Grundsteuer weiterhin über die Betriebskosten umlegen.
Das neue System der Grundsteuer soll eigentlich bundesweit gelten. Aber falls ein Bundesland sein Veto einlegt, darf es eigene Regeln zur Bewertung entwickeln und erlassen. Es könnte zu einem Flickenteppich an Regelungen kommen. Ob dies dann zur steuerlichen Gleichbehandlung beiträgt – wie sie vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird – darf bezweifelt werden.
Quellen:
https://ivd.net/2022/01/was-aendert-sich-2022-fuer-wohneigentuemer-und-vermieter/
https://grundsteuer.de/grundsteuerreform
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