Foto Reform des Mietspiegelrechts

Reform des Mietspiegelrechts

Verpflichtende Teilnahme für Vermieter bei Erhebung nach Reform des Mietspiegels:
Mit der Reform des Mietspiegelrechts, die am 1. Juli 2022 in Kraft tritt, werden einheitliche Vorgaben zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt, um eine rechtssichere und fundierte Wiedergabe der ortüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Die Erhebung der Daten erfolgt regelmäßig durch eine Umfrage. Die Teilnahme ist für Mieter und Vermieter verpflichtend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs beschränkte der Bundestag die Grundsätze, nach denen qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind, auf das Wesentliche. Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze wurden in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel werden den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, wurde eine Auskunftspflicht eingeführt. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, wurde der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert.

Quellen:
https://ivd.net/2022/01/was-aendert-sich-2022-fuer-wohneigentuemer-und-vermieter/
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-mietspiegel-846984
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