Foto Urteil des BGH: Undichte Fuge ist kein versicherter Leitungswasserschaden!

Urteil des BGH: Undichte Fuge ist kein versicherter Leitungswasserschaden!

Ein Wohngebäudeversicherer muss nicht für Nässeschäden aufkommen, die aus einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand entstehen!
Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, bei dem aufgrund des oben genannten Mangels ein Leitungswasserschaden entstanden war. In den Versicherungsbedingungen seiner Wohngebäudeversicherung hieß es:

„Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung, (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch - und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.“

https://www.procontra-online.de/artikel/date/2021/11/bgh-undichte-fuge-ist-kein-versicherter-leitungswasserschaden/
Urteil Bundesgerichtshof Az: IV ZR 236/20 vom.20.10.21
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