Zertifizierter Verwalter IHK
Als zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer IHK durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere die im Rahmenplan genannten Sachgebiete:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere die im Rahmenplan genannten Sachgebiete:

🔵 Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
🔵 Rechtliche Grundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Grundbuchrecht
- Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Berufsrecht der Verwalter
- Sonstige Rechtsgrundlagen
🔵Kaufmännische Grundlagen
- Allgemeine kaufmännische Grundlagen:
- Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
🔵Technische Grundlagen
- Baustoffe und Baustofftechnologie
- Haustechnik
- Erkennen von Mängeln
- Verkehrssicherungspflichten
- Erhaltungsplanung
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
- Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
- Dokumentation
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
🔵 Rechtliche Grundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Grundbuchrecht
- Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Berufsrecht der Verwalter
- Sonstige Rechtsgrundlagen
🔵Kaufmännische Grundlagen
- Allgemeine kaufmännische Grundlagen:
- Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
🔵Technische Grundlagen
- Baustoffe und Baustofftechnologie
- Haustechnik
- Erkennen von Mängeln
- Verkehrssicherungspflichten
- Erhaltungsplanung
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
- Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
- Dokumentation
Wenn in einer WEG ein nicht-zertifizierter Verwalter bestellt wird, so entspricht der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Durch eine Anfechtung kann der Bestellungsbeschluss gerichtlich für ungültig erklärt werden. Läuft die Anfechtungsfrist ab, ohne dass ein Eigentümer den Beschluss anficht, so wird dieser bestandskräftig.
Durch eine Anfechtung kann der Bestellungsbeschluss gerichtlich für ungültig erklärt werden. Läuft die Anfechtungsfrist ab, ohne dass ein Eigentümer den Beschluss anficht, so wird dieser bestandskräftig.
Quelle: https://www.ihk.de
Hausverwaltung gesucht? Wir sind für Sie da!
Prüfen Sie jetzt mit uns kostenlos den Wert Ihrer Immobilie!
